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Informationsflyer für Ärzt_innen – wichtige Hinweise zur Gesundheitsversorgung

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Es gibt immer wieder Berichte über Flüchtlinge, die trotz sichtbarer Gesundheitsprobleme in ärztlichen Praxen abgewiesen wurden, selbst im Rahmen des hoch gepriesenen Bremer Modells. Auch Hilferufe der Ärztekammer sind wohl nicht immer sehr erfolgreich. Ein Informationsflyer aus Sylt klärt über die Gesetzeslage im Zusammenhang mit Flüchtlingen auf.

Der Verein „Integrationshilfe Sylt e. V.“ hat einen Flyer für Ärzt_innen entworfen, der darüber informiert, welche Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die ärztliche Behandlung gelten.

Das mögen manche Ärzt_innen für bevormundend halten, doch gibt es auch Kolleg_innen, die sich selbst und ihre Mitarbeiter_innen noch nicht über diesen besonderen Teil der Gesetzeslage aufgeklärt haben. Da kann ein solcher Flyer eine sehr gute Information und Erinnerungsstütze sein.

Der Flyer zitiert die relevanten Fakten, Regelungen, Hinweise für Haus- und Fachärzt_innen, zur Überweisung ins Krankenhaus sowie Hinweise zur Kostenübernahme. Und für die Fälle, die von all diesen vielen Regelungen nicht gedeckt sind, zitiert der Verein auch noch aus dem Genfer Gelöbnis (früher bekannt als Hippokratischer Eid). Der besagt in seiner vom Weltärztebund 1994 verabschiedeten Fassung:

„Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

Das Gelöbnis abzulegen ist keine Pflicht, doch es ist ein Ehrenkodex, der den besonderen Status und die große Verantwortung der Ärzteschaft noch einmal hervorhebt. Unterstrichen wird er hier noch von dem ebenfalls im Flyer zitierten Beschluss der Generalversammlung des Weltärztebundes, zuletzt 2010 überarbeitet:

„Ärzte haben die Pflicht, einem Patienten unabhängig von seinem zivilen oder politischen Status angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, und Regierungen dürfen weder das Recht des Patienten auf eine derartige Versorgung, noch die Pflicht des Arztes zur Behandlung allein auf der Grundlage des klinischen Bedarfs einschränken.“

Vielleicht kann ein solcher Informationsflyer in den Kommunen dazu beitragen, dass Flüchtlinge mit Gesundheitsproblemen selbst bei fehlendem Krankenschein oder fehlender Versicherungskarte nicht mehr rundweg abgewiesen werden. Und vielleicht entschließen sich manche Ärzt_innen (ob noch aktiv oder schon im Ruhestand) dann, Ihr Wissen und Können in Erstaufnahme-Einrichtungen einzubringen, so wie dieser Arzt in Dortmund.

Übrigens: sollten Sie den Sylter Flyer für Ihre Kommune, Ihren Ort nutzen wollen, beachten Sie bitte das Urheberrecht – d. h. Sie dürfen ihn nicht ohne schriftliche Genehmigung der Integrationshilfe Sylt kopieren.


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